Anforderungen zuverlässig erfüllen

Rechtsvorgaben

Buchbarkeit sicherstellen

EU-Registrierungsnummer zentral hinterlegen

Die EU-Registrierungsnummer, kurz STR für Short-Term Rental, dient der eindeutigen Kennzeichnung von Ferienunterkünften. Sie ist verpflichtend, wenn die zuständige Kommune oder das Bundesland dies vorschreibt. In diesem Fall müssen Vertriebsportale die Registrierungsnummer im Inserat ausweisen und die erforderlichen Buchungsdaten an die zuständige Behörde übermitteln. Nur mit hinterlegter Registrierungsnummer können Ferienunterkünfte auf den Portalen angezeigt und gebucht werden.

Bei secra bookings hinterlegen Destinationen, Agenturen und Gastgeber die Registrierungsnummer zentral pro Objekt, zusätzlich zu lokalen und nationalen Registrierungsnummern. Jetzt wird die STR-Nummer automatisch an die angebundenen Buchungsportale weitergegeben. So erfüllen Gastgeber die rechtliche Vorgabe mit minimalem Pflegeaufwand und sichern gleichzeitig die Buchbarkeit ihrer Unterkünfte.

Entlastung für Agenturen und Destinationen

Meldepflichtige Buchungen automatisch übermitteln

Mit der neuen Verordnung wurde geregelt, dass Online-Kurzzeitvermietungsplattformen ihre Tätigkeits- bzw. Belegungsdaten für Unterkünfte übermitteln müssen. Das gilt nicht für alle Unterkünfte, denn Länder bzw. Kommunen entscheiden selbst, ob sie für ihr Gebiet an dem System teilnehmen und Daten von den Plattformen beziehen wollen.

Agenturen und Destinationen gelten dann als eigene Plattform, wenn Gäste über ihre Website Unterkünfte direkt und verbindlich buchen können. secra bookings übernimmt die gesetzliche Meldepflicht für die Agenturen und Destinationen. Einfach einmalig die Zugangsdaten hinterlegen, den Rest erledigt das System. Ein monatlicher Bericht mit allen meldepflichtigen Buchungen wird automatisch erstellt und an die Bundesnetzagentur übermittelt. Agenturen und Destinationen sehen jederzeit, welche Buchungen erfolgreich gemeldet wurden und welche, zum Beispiel wegen einer fehlenden Registrierungsnummer, noch nachgepflegt werden müssen.

E-Rechnung automatisch erstellen

Neue Anforderung umsetzen

Sie zeigt alle Leistungen einer Buchung oder Stornierung buchungsbezogen und vollständig an. Inklusive Mieterlös für den Eigentümer und Ihrer verdienten Provision. Damit erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Abrechnung, Kontrolle und Auswertung auf In Deutschland wird die E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise verpflichtend. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen, für kleinere Unternehmen gilt die Pflicht spätestens ab 2028. Statt einer reinen PDF-Rechnung soll die Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt werden, damit es automatisiert weiterverarbeitet werden kann.

Wir unterstützen unsere Kunden dabei, gesetzliche Vorgaben sicher und mit wenig zusätzlichem Aufwand umzusetzen. Bei secra bookings ist die E-Rechnung daher bereits direkt in die Eigentümerabrechnung integriert. Das System erstellt die Rechnung automatisch im erforderlichen XML-Format und prüft vor der Freigabe, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind. Fehlen wichtige Daten wie IBAN oder E-Mail-Adresse, macht das System die betroffene Agentur oder Destination direkt darauf aufmerksam, damit die Abrechnung korrekt und rechtssicher bleibt.  

Direkt über secra bookings

DAC7-Meldung einfach abwickeln

Die EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet Online-Plattformen dazu, die Einkünfte von Gastgebern, Agenturen und Destinationen einmal jährlich an die Finanzbehörden zu melden. Das Ziel ist mehr Steuertransparenz im digitalen Vermietungsgeschäft. secra bookings übernimmt den gesamten Meldeprozess, von der Aufbereitung der Daten bis zur Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Im Kundenbereich von secra bookings sehen Agenturen und Destinationen die automatisch erstellten meldepflichtigen Daten eines Kalenderjahres, können sie prüfen und digital signiert an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Auch Gastgeber können schnell nachvollziehen, welche Daten zu ihnen gemeldet wurden. Die Vorteile liegen auf der Hand: So ist keine manuelle Aufbereitung der Meldung und kein eigener Zugang zum Finanzamt mehr nötig.